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Wasserturm St. Katharinen

Anmerkung
Die FWG St. Katharinen e.V. ist ein rechtsfähiger Verein ohne Parteicharakter im Sinne des §34g EStG. Der Zweck der FWG St. Katharinen e.V. ist ausschließlich darauf gerichtet, durch die Teilnahme an den Wahlen mit eigenen Wahlvorschlägen bei der politischen Willensbildung mitzuwirken, und zwar an Wahlen auf Kommunalebene.


Zuwendungen an die FWG St. Katharinen e.V. sind steuerbegünstigt nach §10b EStG.

Auszug aus der Satzung der FWG St. Katharinen e.V.

§1 Zweck des Vereins

(1) Die Freie Wählergemeinschaft St. Katharinen e.V. (nachstehend „FWG St. Katharinen e.V.“ genannt) wirkt mit bei der politischen Willensbildung der Bürger im Bereich der Kommunalpolitik, insbesondere durch

Förderung der Entwicklung der Gemeinde St. Katharinen,
  Erhaltung und Weiterentwicklung von bereits bestehenden sozialen Gemeinschaften zur Verbesserung der dörflichen Lebensqualität,
  Erhaltung und Pflege der landschaftlichen Besonderheiten der Gemeinde zur Steigerung ihrer Attraktivität,
  Förderung entsprechender Maßnahmen im Bereich des Verkehrs,
  Teilnahme an den Kommunalwahlen.

(2) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ‘Steuerbegünstigte Zwecke‘ der Abgabenordnung.


Auszug aus der Satzung als pdf-Dokument (6 KB).